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Der Niedermühlenweg



Liebe Freunde und Mühlenverrückte,

sehr geehrte Damen und Herren,


wir sind etwas überwältigt von der unerwartet großen Resonanz, welche  folgender Beitrag in der SZ ausgelöst hat und möchten uns an dieser Stelle bedanken für eure Nachfragen und Unterstützung.


Es geht um einen Beitrag in der Presse „Die Sächsische“

„Streit um Weg zur Niedermühle in Hinterhermsdorf“am  3.2.2023 von Dirk Schulze.


Es ist aufwendig auf die vielen Fragen zu antworten.

Daher haben wir uns entschlossen, auf den redaktionellen Artikel einzugehen, obwohl wir ursprünglich eine „Stellungnahme“ wie  von der Zeitung “Die Sächsische“ gewünscht, abgelehnt haben.

Nun also doch.

Unsere Ansichten beziehen sich einzig auf den oben genannten Beitrag.


„Der Streit um Weg zur Niedermühle in Hinterhermsdorf“

(kein Link, da hinter der Bezahlschranke)


Schon die Überschrift ist falsch, denn ein Streit ist per Definition ein:

heftiges Sichauseinandersetzen, Zanken [mit einem persönlichen Gegner] in oft erregten Erörterungen, hitzigen Wortwechseln, oft auch in Handgreiflichkeiten )“

Dieser Vorgang ist uns nicht bekannt .

Bekanntermaßen und gewöhnlicherweise werden hier subtilere Methoden angewendet.

Zum Beispiel das Bekanntmachen einer falschen Tatsache.


Es wird in dem obigen Artikel behauptet, der Stadtrat hätte die Widmung des Niedermühlenweges aufgehoben.

Wahr ist: der Stadtrat hat beschlossen die Eintragung des Niedermühlenweges  in das Straßenbestandsverzeichnis von Sebnitz/Hinterhermsdorf rückgängig zu machen.

(siehe Amtsblatt.51/2022) https://rathaus.sebnitz.de/downloads/Neues_Grenzblatt_Nr._51_vom_23.12.2022.pdf )


„ Die Sächsische“ suggeriert, der Stadtrat hätte entschieden und damit den Tatbestand  geschaffen.

So schnell schießen die Preußen aber nicht, möchte man fast rufen, denn selbst wenn der Stadtrat eine Löschung des Niedermühlenweges aus dem Bestandsverzeichnis beschließt, ist dies noch lange nicht rechtswirksam, da der Stadtrat nicht zur Durchführung eines Verwaltungsaktes befugt ist.

Ist  diese Tatsache nun bewusst oder unbewusst falsch dargestellt?

Diese Frage steht im Raum.


Der Verfasser des  Artikels versteigert sich sogar in der Behauptung, die Zufahrt gelte nun als Waldweg. Öffentlich oder nichtöffentlich?

Liegt hier eine bewusste Täuschung vor oder versteht er diesen komplexen Vorgang nicht?


Nach 27 Jahren, einer 2008 erteilten Baugenehmigung und der damit verbundenen Feststellung der Öffentlichkeit des Niedermühlenweges und der Hinterdaubitzer Straße durch die Landesdirektion Dresden, will die Stadt Sebnitz nun die  Nichtöffentlichkeit dieser beiden  Straße festgestellt haben.


Die Stadt Sebnitz will wohl in trauter Gemeinsamkeit mit der Nationalparkverwaltung daraus nichtöffentliche Wege machen?

Ausgewiesene Wanderwege (Niedermühlenweg, Hinterdaubitzer Straße) sollen nun nicht mehr öffentlich sein?

:... Bereits die Beschilderung als Wanderweg ergibt, dass dieser Weg für eine öffentliche Nutzung in den Dienst gestellt worden war. ...“(Landesdirektion Dresden 2008)


Im Artikel ist die Rede von  einem  sogenannten „Interessenweg“, womit aber vermutlich ein „Interessentenweg“ gemeint sein soll.

Ein Interessentenweg liegt aber nur vor, wenn eine im Privateigentum stehende Wegeanlage durch einen  beschränkten Personenkreis genutzt wird, der Miteigentum an dem Weg besitzt. Dies ist hier aber nicht der Fall. Der Weg gehört der Stadt Sebnitz.

Laut Katasteramt ist die Gemeinde Sebnitz Eigentümer.


Vermutlich geht der Verfasser wohl davon aus, Waldwege wären grundsätzlich nicht öffentlich.

Dies ist jedoch unzutreffend. Waldwege können auch öffentlich gewidmet sein.

Die Hinterdaubitzerstraße ist einen Gemeindeverbindungstraße, die  von mehreren Anwohnern genutzt wird und der Niedermühlenweg ist eine Gemeindestraße für Anlieger.

Der Niedermühlenweg ist eine … öffentliche Straße ...als Ortsstraße für Anlieger in das unanfechtbbare Bestandsverzeichnis eingetragen worden... .“(Landesdirektion Dresden 2008)


Mit der Öffentlichkeit der beiden Straßen ist die Stadt Sebnitz Straßenbaulastträger und damit für die Unterhaltung und Reparatur der Straßen zuständig. Nicht aber, wie vom Autor behauptet, die Nationalparkverwaltung.


Hier scheint der Hase im Pfeffer zu liegen.


Nach dem Unwetter im Juli 2021 war ein Teil des Weges unterspült worden und damit die Befahrbarkeit des Weges stark eingeschränkt, also tatsächlich nur noch für PKWs befahrbar, jedoch nicht für  Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr usw.

Es gab anfänglichen kooperativen und freundlichen Mailverkehr mit der Stadt Sebnitz und deren Mitteilung, dass die Beantragung von Fördermitteln Zeit brauche, was zunächst verständlich war.


Nach mehreren Monaten und einigen Nachfragen, wurde es jedoch ungemütlicher, sprich der Ton rauer und mündete in der finalen Aussage, dass kein Förderantrag gestellt worden sei und damit eine Reparatur nicht erfolge.

Unsere Hinweise, dass dies  noch möglich sei, noch im Zeitfenster für eine Beantragung von Fördermitteln liege, wurden ignoriert.


Nach mehr als einem Jahr wurde der Weg notdürftig repariert (die Straße sackt allerdings schon wieder ab).


Aber was ist schon ein Jahr für eine Mühle, die  seit 1547 besteht und als technisches Kulturdenkmal in der Denkmalschutzliste eingetragen ist.

„Die Sächsische“ Zeitung erwähnte dies jedoch mit keinem Wort. Wichtiger ist es dem Verfasser, zu beschreiben, die Mühle läge 2 km vom Dorf  entfernt mitten im Wald, im Nationalpark.

Bei Wassermühlen anscheinend eine Seltenheit.


Den Stadträten wurde im Vorfeld der Sachverhalt der Öffentlichkeit des Niedermühlenweges  ausführlich dargelegt und sie wurden über die Nutzung von legitimen Rechtsmitteln, im  Falle der Austragung des Niedermühlenweges aus dem Bestandsverzeichnis informiert.

Warum man sich  allerdings davon angeblich bedroht gefühlt haben soll, bleibt rätselhaft.

Die Möglichkeit von Rückfragen ist seitens der Stadträte nicht genutzt worden.

Unwahr ist  die Behauptung,“ die Eigentümer der Niedermühle hätten aus unbekannten Gründen  an einem Ortstermin  nicht teilgenommen“.

Wahr ist, daß die Gründe einer Nichtteilnahme der  Stadtverwaltung bekannt waren. Der Termin wurde so kurzfristig mitgeteilt, dass eine Teilnahme aus Zeitgründen nicht möglich war.

Eine Bitte um Verlegung des Termins wurde seitens der Stadtverwaltung mit den Worten  „Der Termin findet statt“ knallhart abgebügelt.


Gegen den Willen  vieler Hinterhermsdorfer wurde schon im Jahr 2014 in einer Nacht-und Nebelaktion die alte, etwa 100 jährige Brücke an der Niedermühle abgerissen.

Nun die Bemühungen den Niedermühlenweg den Status als öffentliche Straße zu entziehen und in einen nichtöffentlichen Waldweg zu wandeln.


Was darf man hinter solchen Aktionen vermuten?

Das Schließen ganzer Areale in naher Zukunft?

Viel Raum für Spekulationen.

Es ist immer wieder das selbe Dilemma, da einer entwickelten und gewachsenen Kulturlandschaft der Status Nationalpark übergestülpt wurde, haben wir jetzt mit den Widrigkeiten dieser unpassenden Entscheidung zu kämpfen.

Eine Fehlerkorrektur erfolgte nicht und die Folgen werden nun auf dem Rücken der Bewohner ausgetragen.


Wir wollen  niemanden schaden, es ist nur eine rechtliche Sache.

Diesen angeblichen Worten des Oberbürgermeisters könnten wir uns bedenkenlos anschließen, wenn er diese nur ehrlich meinen würde.


Nochmals vielen Dank für euer Interesse an der Niedermühle und die vielen gutgemeinten Worte.

Wir fassen dies, als  Wertschätzung für unsere Bemühungen um den Erhalt

der Niedermühle auf und es motiviert uns weiterzumachen.


Gehabt euch wohl und Glück zu.


Die Niedermüller



Abschließend  noch ein chinesisches Sprichwort:


Es gibt meine Wahrheit, deine Wahrheit

und dann gibt noch die Wahrheit.